Plattform für Ausschreibung und eVergabe
Zurück

Angebotsfristen EU

Zum 18.04.2014 trat die Vergaberechtsreform 2016 in Kraft, mit der die EU-Vergaberichtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU aus dem Jahr 2014 in deutsches Recht umgesetzt werden und die den Rechtsrahmen für die öffentliche Auftragsvergabe im Bereich der EU-weiten Vergabeverfahren umfassend reformieren.

Die Regelung aller Mindestfristen für alle EU-weiten Verfahrensarten findet sich nicht mehr wie bisher in einer eigenen Vorschrift. Die jeweiligen Mindestfristen sind in der VgV nunmehr den einzelnen Verfahrensarten zugeordnet, was der Übersichtlichkeit zugutekommt. Darüber hinaus finden sich auch in der VSVgV und der SektVO Vorgaben zu den Angebotsfristen EU.

Die Mindestfristen wurden im Hinblick auf das allgemeine Ziel der Reform, schnellere und flexiblere Verfahren zu ermöglichen, gekürzt. Für die Angebotsfristen EU gibt es auch jeweils eine Reihe von Ausnahmetatbeständen, die genau regeln inwieweit sich die Standardfrist dadurch verändert.

Siehe auch:

aumass Vergaberecht:

  • Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit
  • Sektorenverordnung
Grüner Ordner mit Angebotsfristen EU