Wertgrenzen Schleswig-Holstein VOB, VOL, UVgO
In der aumass Wertgrenzen-Tabelle für Schleswig-Holstein sind die Wertgrenzen 2022 übersichtlich nach Verordnungen und Verfahren geordnet dargestellt. Rechtsgrundlage für die Wertgrenzen Schleswig-Holstein ist neben der VOB/A und der VOL/A die Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge.
Die Wertgrenzen-Tabelle stellt die Ausnahmetatbestände und Werte für Schleswig-Holstein dar, bis zu welchen eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, eine freihändige Vergabe oder ein Direktauftrag im Bau bzw. eine Verhandlungsvergabe im Bereich Liefer- und Dienstleistung ohne Einzelfallprüfung durchgeführt werden kann.
Darüber hinaus enthält sie Informationen, inwieweit der Auftraggeber gemäß VOB/A und VOL/A verpflichtet ist, eine Ex-Ante bzw. Ex-Post Meldung durchzuführen. Ex-Ante und Ex-Post Meldungen werden von der aumass eVergabe-Plattform automatisch, wie vom Gesetzgeber vorgesehen an Bund.de weitergeleitet. Auftraggeber in Schleswig-Holstein müssen die Meldungen darüber hinaus kein weiteres Pflichtmedium bedienen.
Die aktuell in Folge der Covid-19-Pandemie geltenden Wertgrenzen finden Sie unterhalb der Tabelle.
VOB/A | VOL/A UVgO | Geltungsbereich Gültigkeit |
Ex-Ante- / Ex-Post-Meldung Veröffentlichungsmedium | ||
---|---|---|---|---|---|
Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibung | Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibung | ||
100.000 Euro |
1.000.000 Euro |
100.000 Euro |
100.000 Euro |
alle öAG, Land und kommunal Gültigkeit bis 31.03.2024 |
Keine Pflichtmedien, Leistungen nach UVgO Verlinkung mit www.service.bund.de |
Sonder-Regelung aufgrund des Covid-19-Virus:
https://schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/V/vergaberecht/tb_VergabeCoronaAktuell.html
Rechtsquelle: Änderung der Schleswig- Holsteinische Vergabeverordnung vom 23.12.2015; GVOBl. SH. S. 470
Besonderheit: Bei Schätzung des Auftragswertes ist von der geschätzten Gesamtvergütung für die vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen

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