Plattform für Ausschreibung und eVergabe

Wertgrenzen Baden-Württemberg VOB, VOL, UVgO

In der aumass Wertgrenzen-Tabelle für Baden-Württemberg sind die Wertgrenzen 2024 übersichtlich nach Verordnungen und Verfahren geordnet dargestellt. Rechtsgrundlage für die Wertgrenzen Baden-Württemberg sind neben der VOB/A, VOL/A und der UVgO die GemHO bzw. LHO, die VwVBeschaffung und die VergabeVwV.

Die Wertgrenzen-Tabelle stellt die Ausnahmetatbestände und Werte für Baden-Württemberg dar, bis zu welchen eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, eine freihändige Vergabe oder ein Direktauftrag im Bau bzw. eine Verhandlungsvergabe im Bereich Liefer- und Dienstleistung ohne Einzelfallprüfung durchgeführt werden kann.

Darüber hinaus enthält sie Informationen, inwieweit der Auftraggeber gemäß VOB/A und VOL/A verpflichtet ist, eine Ex-Ante bzw. Ex-Post Meldung durchzuführen. Ex-Ante und Ex-Post Meldungen werden von der aumass eVergabe-Plattform automatisch Bund.de weitergeleitet. Die sevice-bw.de stellt nur für Landesauftraggeber, nicht aber für kommunale und sonstige Auftraggeber ein Pflichtmedium dar.

Wertgrenzen Baden-Württemberg 2025
Geltungsbereich /
Gültigkeit
Direktauftrag Freihändige Vergabe Beschränkte
Ausschreibung
Ex-Ante- / Ex-Post Meldung Veröffentlichungsmedium

VOB/A

Behörden und Betriebe des Landes (Meldungen zusätzlich bei service-bw.de)

bis 3.000€

bis 50.000 €
Befristet bis 31.12.26

Ausbaugewerke bis 50.000 Euro

Tief-, Verkehrswege-und Ingenieurbau bis 150.000 Euro

übrige Gewerke bis 100.000 Euro

Ex-Ante ab 25.000€ nach §20(4) VOB/A

Ex-Post nach § 20 (2) VOB/A ab 25.000€ bei beschränkten Ausschreibunge und ab 15.000€ bei freihändigen Vergaben

Ex-Post nach § 19 (2) VOL/A bzw. nach UVgO /VwV ab 25.000 €

alle Meldungen bei bund.de

Kommunen

bis 10.000 €
Befristet bis 31.12.2026

Bis 100.000€
Befristet bis 31.12.2026

Ausbaugewerke bis 50.000 Euro

Tief-, Verkehrswege-und Ingenieurbau bis 150.000 Euro

übrige Gewerke bis 100.000 Euro

UVgO

Behörden und Betriebe des Landes (Meldungen zusätzlich bei service-bw.de)

bis 100.000 €
Befristet bis 31.12.2026

bis unterhalb d. Schwellenwerts 221.000 €
Befristet bis 31.12.2026

bis unterhalb d. Schwellenwerts  221.000 €
Befristet bis
31.12.2026

Kommunen

bis 100.000 €
Befristet bis 01.10.2027

bis unterhalb d. Schwellenwerts 221.000 €
Befristet bis 1.10.2027

bis unterhalb d. Schwellenwerts 221.000 €
Befristet bis 1.10.2027

Landesebene

Rechtsquelle
Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschaffung) Vom 23. Juli 2024, – Az.: WM17-02-134/171

Link

https://wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/VwV_Beschaffung_vom_23._Juli_2024.pdf

Kommunaler Ebene

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Wertgrenzen für die Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte im kommunalen Bereich, Aktenzeichen IM2-2242-33/1/24
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 5. Dezember 2021, AZ: IM2-2242-34/4

Link

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_73_I_2325

https://www.bing.com/search?q=Verwaltungsvorschrift+des+Innenministeriums+%C3%BCber+die+Vergabe+von+Auftr%C3%A4gen+im+kommunalen+Bereich+(VergabeVwV)+vom+5.+Dezember+2021%2C+AZ%3A+IM2-2242-34%2F4&cvid=f2e1614de636408d8b18ffc2bd0a6c90&gs_lcrp=EgRlZGdlKgYIABBFGDkyBggAEEUYOdIBBzg0NGowajSoAgCwAgA&FORM=ANAB01&PC=LCTS

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