Wertgrenzen Baden-Württemberg VOB, VOL, UVgO
In der aumass Wertgrenzen-Tabelle für Baden-Württemberg sind die Wertgrenzen 2024 übersichtlich nach Verordnungen und Verfahren geordnet dargestellt. Rechtsgrundlage für die Wertgrenzen Baden-Württemberg sind neben der VOB/A, VOL/A und der UVgO die GemHO bzw. LHO, die VwVBeschaffung und die VergabeVwV.
Die Wertgrenzen-Tabelle stellt die Ausnahmetatbestände und Werte für Baden-Württemberg dar, bis zu welchen eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, eine freihändige Vergabe oder ein Direktauftrag im Bau bzw. eine Verhandlungsvergabe im Bereich Liefer- und Dienstleistung ohne Einzelfallprüfung durchgeführt werden kann.
Darüber hinaus enthält sie Informationen, inwieweit der Auftraggeber gemäß VOB/A und VOL/A verpflichtet ist, eine Ex-Ante bzw. Ex-Post Meldung durchzuführen. Ex-Ante und Ex-Post Meldungen werden von der aumass eVergabe-Plattform automatisch Bund.de weitergeleitet. Die sevice-bw.de stellt nur für Landesauftraggeber, nicht aber für kommunale und sonstige Auftraggeber ein Pflichtmedium dar.
| Geltungsbereich / Gültigkeit |
Direktauftrag | Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibung |
Ex-Ante- / Ex-Post Meldung Veröffentlichungsmedium | |
|---|---|---|---|---|---|
VOB/A |
Behörden und Betriebe des Landes (Meldungen zusätzlich bei service-bw.de) |
Bis 50.000 € befristet bis 01.10.2027 |
Bis 100.000 € befristet bis 01.10.2027 |
Bis 150.000 € befristet bis 01.10.2027 |
Ex-Ante ab 25.000€ nach §20(4) VOB/A Ex-Post nach § 20 (2) VOB/A ab 25.000€ bei beschränkten Ausschreibunge und ab 15.000€ bei freihändigen Vergaben Ex-Post nach § 19 (2) VOL/A bzw. nach UVgO /VwV ab 25.000 € alle Meldungen bei bund.de |
Kommunen |
bis 100.000 € |
Bis 216.000 € befristet bis 01.10.2027 |
befristet bis 01.10.2027 |
||
UVgO |
Behörden und Betriebe des Landes (Meldungen zusätzlich bei service-bw.de) |
bis 100.000 € |
Bis 216.000 € befristet bis 01.10.2027 |
Bis 216.000 € befristet bis 01.10.2027 |
|
Kommunen |
bis 100.000 € |
bis unterhalb d. Schwellenwerts 221.000 € |
bis unterhalb d. Schwellenwerts 221.000 € |
Landesebene
Rechtsquelle
Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschaffung)
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/VVBW-VVBW000041958
Verwaltungsvorschrift über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/VB-BW-AD-GABl2024-12-824
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