Wertgrenzen Niedersachsen VOB, VOL, UVgO
In der aumass Wertgrenzen-Tabelle für Vergaben gemäß VOB/A, VOL/A und UVgO sind die Wertgrenzen 2024 für Niedersachsen übersichtlich nach Verordnungen und Verfahren geordnet dargestellt. Rechtsgrundlage für die Wertgrenzen Niedersachsen ist neben der VOB/A, der VOL/A und der UVgO die Verordnung über Auftragswertgrenzen und Verfahrenserleichterungen zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (Niedersächsische Wertgrenzenverordnung – NWertVO).
Die Wertgrenzen-Tabelle stellt die Ausnahmetatbestände und Werte für Niedersachsen dar, bis zu welchen eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe ohne Einzelfallprüfung durchgeführt werden kann.
Darüber hinaus enthält sie Informationen, inwieweit der Auftraggeber gemäß VOB/A und UVgO verpflichtet ist, eine Ex-Ante bzw. Ex-Post Meldung durchzuführen. Ex-Ante und Ex-Post Meldungen werden von der aumass eVergabe-Plattform automatisch an Bund.de weitergeleitet. Darüber hinaus gibt es kein weiteres Pflichtmedium für Auftraggeber in Niedersachsen, nur für Landesauftraggeber wird eine Veröffentlichung der Meldungen auf Vergabe Niedersachsen empfohlen.
Geltungsbereich / Gültigkeit |
Direktauftrag | Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibung |
Ex-Ante- / Ex-Post Meldung Veröffentlichungsmedium | |
---|---|---|---|---|---|
VOB/A |
Beschaffungsstellen des Landes und Kommunen |
bis 20.000 € |
bis 150.000 € |
bis 1.000.000 € |
Ex-Ante ab 25.000€ nach §20(4) VOB/A Ex-Post nach § 20 (2) VOB/A ab 25.000€ bei beschränkten Ausschreibunge und ab 15.000€ bei freihändigen Vergaben Ex-Post nach § 19 (2) VOL/A bzw. nach UVgO /VwV ab 25.000 € alle Meldungen bei bund.de |
VOL/A UVgO |
Beschaffungsstellen des Landes und Kommunen |
bis 20.000 € |
bis 100.000 € |
bis 100.000 € |
Rechtsquelle:
Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung Vom 27. Mai 2025
Link:
https://www.verkuendung-niedersachsen.de/api/ndsgvbl/2025/37/0/nds-gvbl-2025-37.pdf

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