Plattform für Ausschreibung und eVergabe

Wertgrenzen Brandenburg VOB, VOL, UVgO

Das Ministerium der Finanzen und für Europa (MdFE) in Brandenburg hat mit einer Änderung der Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung zum 1. Oktober 2020 die Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen sowie Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte erhöht. In der aumass Wertgrenzen-Tabelle für Brandenburg sind die Wertgrenzen 2024 für übersichtlich nach Verordnungen und Verfahren geordnet dargestellt. Rechtsgrundlage für die Wertgrenzen Brandenburg ist neben der VOB/A, VOL/A und der UVgO die Landeshaushaltordnung Brandenburg und die kommunale Haushalts- und Kassenverordnung.

Die Wertgrenzen-Tabelle stellt die Ausnahmetatbestände und Werte für Brandenburg dar, bis zu welchen eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, eine freihändige Vergabe oder ein Direktauftrag im Bau bzw. eine Verhandlungsvergabe im Bereich Liefer- und Dienstleistung ohne Einzelfallprüfung durchgeführt werden kann.

Darüber hinaus enthält sie Informationen, inwieweit der Auftraggeber gemäß VOB/A und VOL/A verpflichtet ist, eine Ex-Ante bzw. Ex-Post Meldung durchzuführen. Ex-Ante und Ex-Post Meldungen werden von der aumass eVergabe-Plattform automatisch Bund.de weitergeleitet. Ausschreibungen von Landesauftraggeber und Zuwendungsempfänger müssen an den Vergabemarktplatz Brandenburg weitergeleitet werden, für kommunale Auftraggeber ist dies empfohlen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Wertgrenzen Brandenburg 2026
Geltungsbereich /
Gültigkeit
Direktauftrag Freihändige Vergabe Beschränkte
Ausschreibung
Ex-Ante- / Ex-Post Meldung Veröffentlichungsmedium

VOB/A

Beschaffungsstellen des Landes (Meldungen auf Vergabemarktplatz Brandenburg)

bis 100.000 €

bis 1.000.000 €

bis 1.000.000 €

Ex-Ante ab 25.000€ nach §20(4) VOB/A

Ex-Post nach § 20 (2) VOB/A ab 25.000€ bei beschränkten Ausschreibunge und ab 15.000€ bei freihändigen Vergaben

Ex-Post nach § 19 (2) VOL/A bzw. nach UVgO /VwV ab 25.000 €

alle Meldungen bei bund.de

Kommunen (Meldungen im Internet oder auf Beschafferprofil)

bis 100.000 €

bis 1.000.000 €

bis 1.000.000 €

VOL/A UVgO

Beschaffungsstellen des Landes (Meldungen auf Vergabemarktplatz Brandenburg)

bis 100.000 €

bis 216.000 €

bis 216.000 €

Kommunen (Meldungen im Internet oder auf Beschafferprofil)

bis zu 100.000 €

bis 216.000 €

bis 216.000 €

Rechtsquelle:
Verordnung zur Änderung der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung
Erlass des MdFE vom 17. Juni 2025

Link:
https://bravors.brandenburg.de/fm/76/GVBl_II_43_2025.pdf
https://vergabe.brandenburg.de/anhebung-der-wertgrenzen-fuer-bau-liefer-und-dienstleistungen-unterhalb-der-eu-schwellenwerte

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