Wertgrenzen Mecklenburg-Vorpommern VOB, VOL, UVgO
In der aumass Wertgrenzen-Tabelle für Vergaben gemäß VOB/A, VOL/A und UVgO sind die Wertgrenzen 2022 für Mecklenburg-Vorpommern übersichtlich nach Verordnungen und Verfahren geordnet dargestellt. Rechtsgrundlage für die Wertgrenzen Mecklenburg-Vorpommern ist neben der VOB/A und der UVgO der Erlass über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Anwendungsbereich des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Vergabeerlass – VgE M-V).
Die Wertgrenzen-Tabelle stellt die Ausnahmetatbestände und Werte für Mecklenburg-Vorpommern dar, bis zu welchen eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe ohne Einzelfallprüfung durchgeführt werden kann. Durch die Einführung der UVgO in Bayern wird eine Absenkung der Wertgrenzen erwartet.
Darüber hinaus enthält sie Informationen, inwieweit der Auftraggeber gemäß VOB/A und UVgO verpflichtet ist, eine Ex-Ante bzw. Ex-Post Meldung durchzuführen. Ex-Ante und Ex-Post Meldungen werden von der aumass eVergabe-Plattform automatisch an Bund.de weitergeleitet. Darüber hinaus gibt es kein weiteres Pflichtmedium für Auftraggeber in Mecklenburg-Vorpommern.
VOB/A | VOL/A UVgO | Geltungsbereich Gültigkeit |
Ex-Ante- / Ex-Post-Meldung Veröffentlichungsmedium | ||
---|---|---|---|---|---|
Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibung | Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibung | ||
200.000 Euro |
1.000.000 Euro |
100.000 Euro |
100.000 Euro |
Dienststellen des Landes, der Landkreise, kreisfreien Städte, Gemeinden, Ämter, Zweckverbände und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen.
Das Vergabegesetz für Mecklenburg-Vorpommern (VgGM-V) gilt für Bauleistungen erst ab einem Wert von mehr als 50.000 Euro sowie für Liefer- und Dienstleistungen erst ab einem Wert von mehr als 10.000 Euro. Inkrafttreten 01.01.2019 |
Vor Auftragserteilung: |
Rechtsquelle: „Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswerten (Wertgrenzenerlass)“ Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus im Einvernehmen mit dem Finanzministerium, dem Ministerium für Inneres und Sport und dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung vom 8. Dezember 2016 (AmtsBL. M-V 2016 S. 1144)
Link: https://abst-mv.de/pdf/Wertgrenzenerlass-MV-2017.pdf

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