Plattform für Ausschreibung und eVergabe

Wertgrenzen Hessen VOB, VOL, UVgO

In der aumass Wertgrenzen-Tabelle für Vergaben gemäß VOB/A, VOL/A und UVgO sind die Wertgrenzen 2023 für Hessen übersichtlich nach Verordnungen und Verfahren geordnet dargestellt. Rechtsgrundlage für die Wertgrenzen Hessen ist neben der VOB/A und der VOL/A das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz und der jeweils gültige Vergabeerlass.

Die Wertgrenzen-Tabelle stellt die Ausnahmetatbestände und Werte für Hessen dar, bis zu welchen eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe ohne Einzelfallprüfung durchgeführt werden kann.

Darüber hinaus enthält sie Informationen, inwieweit der Auftraggeber gemäß VOB/A und VOL/A verpflichtet ist, eine Ex-Ante bzw. Ex-Post Meldung durchzuführen. Ex-Ante und Ex-Post Meldungen werden von der aumass eVergabe-Plattform automatisch an Bund.de weitergeleitet. Darüber hinaus müssen diese Meldungen in Hessen verpflichtend an den HAD gemeldet werden. Dies kann entweder direkt geschehen oder über eine von Seiten des HAD kostenpflichtige Schnittstelle. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Wertgrenzen Hessen 2023
Geltungsbereich /
Gültigkeit
Direktauftrag Freihändige Vergabe Beschränkte
Ausschreibung
Ex-Ante- / Ex-Post Meldung Veröffentlichungsmedium

VOB/A

Beschaffungsstellen des Landes und Kommunen

bis 3.000 €

bis 100.000 €

bis 1.000.000 €

Ex-Ante ab 25.000€ nach §20(4) VOB/A

Ex-Post nach § 20 (2) VOB/A ab 25.000€ bei beschränkten Ausschreibunge und ab 15.000€ bei freihändigen Vergaben

Ex-Post nach § 19 (2) VOL/A bzw. nach UVgO /VwV ab 25.000 €

alle Meldungen bei bund.de und HAD

VOL/A UVgO

Beschaffungsstellen des Landes und Kommunen

bis 10.000 €

bis 100.000 €

bis 215.000 €

Rechtsquelle:
Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (Vergabeer-lass) vom 22.11.2016 (StAnz. 47/2016 S. 1513)
Gemeinsamer Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeer-lass)

Link:
http://www.absthessen.de/recht-hessen-gesetze.html
https://www.vergabevorschriften.de/vergabeerlass-hessen/2-2

Besonderheit:
Interessenbekundungsverfahren (IBV) = vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren (ähnlich Teilnahmewettbewerb)

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