Plattform für Ausschreibung und eVergabe

Wertgrenzen Bayern VOB, VOL, UVgO

In der aumass Wertgrenzen-Tabelle für Vergaben gemäß VOB/A, VOL/A und UVgO sind die Wertgrenzen 2024 für Bayern übersichtlich nach Verordnungen und Verfahren geordnet dargestellt. Rechtsgrundlage für die Wertgrenzen Bayern ist neben der VOB/A, VOL/A und der UVgO die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) und die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich.

Die Wertgrenzen-Tabelle stellt die Ausnahmetatbestände und Werte für Bayern dar, bis zu welchen eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe ohne Einzelfallprüfung durchgeführt werden kann. Als Verfahrenserleichterung wurden in Bayern die Wertgrenzen angehoben, wenn auch teilweise nur befristet.

Darüber hinaus enthält sie Informationen, inwieweit der Auftraggeber gemäß VOB/A und VOL/A verpflichtet ist, eine Ex-Ante bzw. Ex-Post Meldung durchzuführen. Ex-Ante und Ex-Post Meldungen werden von der aumass eVergabe-Plattform automatisch an BayVeBe und Bund.de weitergeleitet.

Wertgrenzen Bayern 2025
Geltungsbereich /
Gültigkeit
Direktauftrag Freihändige Vergabe Beschränkte
Ausschreibung
Ex-Ante- / Ex-Post Meldung Veröffentlichungsmedium

VOB/A

Behörden und Betriebe des Landes

bis 250.000 €
Befristet bis 31.12.29

bis 1.000.000 €
Befristet bis 31.12.29

bis 1.000.000 €
Befristet bis 31.12.29

Ex-Ante ab 50.000€ nach §20(4) VOB/A

Ex-Post nach § 20 (2) VOB/A ab 25.000€ bei beschränkten Ausschreibunge und ab 15.000€ bei freihändigen Vergaben

Ex-Post nach § 19 (2) VOL/A bzw. nach UVgO /VwV ab 25.000 €

alle Meldungen bei bund.de und bayvebe.de

Kommunen

bis 250.000 €
Befristet bis 31.12.29

bis 1.000.000 €
Befristet bis 31.12.29

Befristet bis 31.12.29

VOL/A UVgO

Behörden und Betriebe des Landes

bis 100.000 €

bis Unterhalb d. Schwellenwert
221.000 €

bis unterhalb d. Schwellenwert 221.000 €

Kommunen

bis 100.000 €

bis unterhalb d. Schwellenwerts 221.000 €

bis unterhalb d. Schwellenwerts 221.000 €

Landesebene

Rechtquelle
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) vom 24. März 2020 (BayMBl. Nr. 155), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 18. Dezember 2024 (BayMBl. Nr. 665) geändert worden ist

Link
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_73_W_11032/True

Kommunale Ebene

Rechtsquelle
Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich, Art. 20 des Bayerischen Gesetzes über wirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften (BayWiVG)

Link
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_73_I_2325

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