Wertgrenzen Thüringen VOB, VOL, UVgO
In der aumass Wertgrenzen-Tabelle für Thüringen sind die Wertgrenzen 2023 übersichtlich nach Verordnungen und Verfahren geordnet dargestellt. Rechtsgrundlage für die Wertgrenzen Thüringen sind die VOB/A, die VOL/A und die Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge.
Die Wertgrenzen-Tabelle stellt die Ausnahmetatbestände und Werte für Thüringen dar, bis zu welchen eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, eine freihändige Vergabe oder ein Direktauftrag im Bau bzw. eine Verhandlungsvergabe im Bereich Liefer- und Dienstleistung ohne Einzelfallprüfung durchgeführt werden kann.
Darüber hinaus enthält sie Informationen, inwieweit der Auftraggeber gemäß VOB/A und VOL/A verpflichtet ist, eine Ex-Ante bzw. Ex-Post Meldung durchzuführen. Ex-Ante und Ex-Post Meldungen werden von der aumass eVergabe-Plattform automatisch, wie vom Gesetzgeber vorgesehen an Bund.de weitergeleitet. Alle thüringer Landesauftraggeber sind zur Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger verpflichtet.
Geltungsbereich / Gültigkeit |
Direktauftrag | Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibung |
Ex-Ante- / Ex-Post Meldung Veröffentlichungsmedium | |
---|---|---|---|---|---|
VOB/A |
Beschaffungsstellen des Landes und Kommunen |
bis 3.000 € |
grundsätzlich bis 50.000 € befristet bis 30.06.2023 bis 3.000.000 € |
grundsätzlich bis 150.000 € befristet bis 30.06.2023 bis 3.000.000 € |
Ex-Ante ab 25.000€ nach §20(4) VOB/A Ex-Post nach § 20 (2) VOB/A ab 25.000€ bei beschränkten Ausschreibunge und ab 15.000€ bei freihändigen Vergaben Ex-Post nach § 19 (2) VOL/A bzw. nach UVgO /VwV ab 25.000 € alle Meldungen bei bund.de |
VOL/A UVgO |
Beschaffungsstellen des Landes und Kommunen |
bis 1.000 € |
grundsätzlich bis 20.000 € befristet bis 30.06.2023 bis 214..000 € |
grundsätzlich bis 50.000 € befristet bis 30.06.2023 bis 214.000 € |
Rechtsquelle:
Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge
Zweite Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge
Link:
https://wirtschaft.thueringen.de/fileadmin/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/ThuerVVoeA_vom_22.09.2021.pdf
https://wirtschaft.thueringen.de/fileadmin/th6/wirtschaft/verwaltung/2022-06-14_ThuerStAnz_-_2AendThuerVwVoeA_2.pdf

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