Plattform für Ausschreibung und eVergabe

Wertgrenzen Sachsen-Anhalt VOB, VOL, UVgO

In der aumass Wertgrenzen-Tabelle für Sachsen-Anhalt sind die Wertgrenzen 2023 übersichtlich nach Verordnungen und Verfahren geordnet dargestellt. Rechtsgrundlage für die Wertgrenzen Sachsen-Anhalt ist neben der VOB/A und der VOL/A die Verordnung über die Auftragswerte nach der Vergabe- und Vertragsordnung.

Die Wertgrenzen-Tabelle stellt die Ausnahmetatbestände und Werte für Sachsen-Anhalt dar, bis zu welchen eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, eine freihändige Vergabe oder ein Direktauftrag im Bau bzw. eine Verhandlungsvergabe im Bereich Liefer- und Dienstleistung ohne Einzelfallprüfung durchgeführt werden kann.

Darüber hinaus enthält sie Informationen, inwieweit der Auftraggeber gemäß VOB/A und VOL/A verpflichtet ist, eine Ex-Ante bzw. Ex-Post Meldung durchzuführen. Ex-Ante und Ex-Post Meldungen werden von der aumass eVergabe-Plattform automatisch, wie vom Gesetzgeber vorgesehen an Bund.de weitergeleitet. Auftraggeber in Sachsen-Anhalt müssen die Meldungen darüber hinaus an das eVergabe Portal Sachsen-Anhahlt weiterleiten. Sprechen Sie uns dazu gerne an.

Wertgrenzen Sachsen-Anhalt 2023
Geltungsbereich /
Gültigkeit
Direktauftrag Freihändige Vergabe Beschränkte
Ausschreibung
Ex-Ante- / Ex-Post Meldung Veröffentlichungsmedium

VOB/A

Beschaffungsstellen des Landes und Kommunen

bis 10.000 €

bis 2.500.000 €

bis 5.382.000 €

Ex-Ante ab 25.000€ nach §20(4) VOB/A

Ex-Post nach § 20 (2) VOB/A ab 25.000€ bei beschränkten Ausschreibunge und ab 15.000€ bei freihändigen Vergaben

Ex-Post nach § 19 (2) VOL/A bzw. nach UVgO /VwV ab 25.000 €

alle Meldungen bei bund.de und www.evergabe.sachsen-anhalt.de

VOL/A UVgO

Beschaffungsstellen des Landes und Kommunen

bis 5.000 €

bis 215.000 €

bis 215.000 €

Rechtsquelle:
Verordnung über die Auftragswerte nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
Teil A und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A – Ausgabe 2019 –
zur Ankurbelung der Wirtschaft wegen der SARS-CoV-2-Pandemie
(Auftragswerteverordnung – AwVO)
Vom 15. Dezember 2021

Link:
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-CoronaVVOLABeschAusschrVST2022pELS

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