Wertgrenzen Rheinland-Pfalz VOB, VOL, UVgO
In der aumass Wertgrenzen-Tabelle für Rheinland-Pfalz sind die Wertgrenzen 2022 übersichtlich nach Verordnungen und Verfahren geordnet dargestellt. Rechtsgrundlage für die Wertgrenzen Rheinland-Pfalz ist neben der VOB/A und der VOL/A die Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz“ in Zusammenhang mit unterschiedlichen Rundschreiben der Ministerien.
Die Wertgrenzen-Tabelle stellt die Ausnahmetatbestände und Werte für Rheinland-Pfalz dar, bis zu welchen eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, eine freihändige Vergabe oder ein Direktauftrag im Bau bzw. eine Verhandlungsvergabe im Bereich Liefer- und Dienstleistung ohne Einzelfallprüfung durchgeführt werden kann.
Darüber hinaus enthält sie Informationen, inwieweit der Auftraggeber gemäß VOB/A und VOL/A verpflichtet ist, eine Ex-Ante bzw. Ex-Post Meldung durchzuführen. Ex-Ante und Ex-Post Meldungen werden von der aumass eVergabe-Plattform automatisch, wie vom Gesetzgeber vorgesehen an Bund.de weitergeleitet.
Die aktuell in Folge der Covid-19-Pandemie geltenden Wertgrenzen finden Sie unterhalb der Tabelle.
VOB/A | VOL/A UVgO | Geltungsbereich Gültigkeit |
Ex-Ante- / Ex-Post-Meldung Veröffentlichungsmedium | ||
---|---|---|---|---|---|
Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibung | Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibung | ||
40.000 Euro |
200.000 Euro |
40.000 Euro |
80.000 Euro |
Verpflichtend für Landesbehörden
Übrige öffentliche Auftraggeber können die Regelungen anwenden Inkrafttreten 17.07.2019 |
Nach erteiltem Auftrag
VOL/A:
VOB/A: |
Sonder-Regelung aufgrund des Covid-19-Virus:
https://mwvlw.rlp.de/fileadmin/mwkel/Abteilung_2/8203/RdSchr_MWVLW_Vergaberecht_Corona-Pandemie_20.03.2020.pdf
Rechtsquelle: Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz vom 24. April 2014
Link: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/wirtschafts-und-innovationspolitik/wettbewerbspolitik/vergaberecht/nationale-vergabeverfahren/

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