Wertgrenzen Saarland VOB, VOL, UVgO
In der aumass Wertgrenzen-Tabelle für das Saarland sind die Wertgrenzen 2024 übersichtlich nach Verordnungen und Verfahren geordnet dargestellt. Rechtsgrundlage für die Wertgrenzen Saarland ist neben der VOB/A und der VOL/A die Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen über Lieferungen und Leistungen durch die saarländische Landesverwaltung (Beschaffungsrichtlinien) und Bekanntgabe der Vergabegrundsätze für die Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunalen Eigenbetriebe und kommunalen Zweckverbände.
Die Wertgrenzen-Tabelle stellt die Ausnahmetatbestände und Werte für das Saarland dar, bis zu welchen eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, eine freihändige Vergabe oder ein Direktauftrag im Bau bzw. eine Verhandlungsvergabe im Bereich Liefer- und Dienstleistung ohne Einzelfallprüfung durchgeführt werden kann.
Darüber hinaus enthält sie Informationen, inwieweit der Auftraggeber gemäß VOB/A und VOL/A verpflichtet ist, eine Ex-Ante bzw. Ex-Post Meldung durchzuführen. Ex-Ante und Ex-Post Meldungen werden von der aumass eVergabe-Plattform automatisch, wie vom Gesetzgeber vorgesehen an Bund.de weitergeleitet. Allen Landesauftraggebern des Saarlandes wird eine Veröffentlichung im Amtsblatt Saarland empfohlen, dies ist aber kein Pflichtmedium.
Geltungsbereich / Gültigkeit |
Direktauftrag | Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibung |
Ex-Ante- / Ex-Post Meldung Veröffentlichungsmedium | |
---|---|---|---|---|---|
VOB/A |
Beschaffungsstellen des Landes und Kommunen |
bis 100.000 € |
bis unterhalb d. Schwellenwerts 221.000 € |
bis unterhalb d. Schwellenwerts 221.000 € |
Ex-Ante ab 25.000€ nach §20(4) VOB/A Ex-Post nach § 20 (2) VOB/A ab 25.000€ bei beschränkten Ausschreibunge und ab 15.000€ bei freihändigen Vergaben Ex-Post nach § 19 (2) VOL/A bzw. nach UVgO /VwV ab 25.000 € alle Meldungen bei bund.de |
VOL/A UVgO |
Beschaffungsstellen des Landes und Kommunen |
bis 10.000 € |
bis unterhalb d. Schwellenwerts 221.000 € |
bis unterhalb d. Schwellenwerts 221.000 € |
Rechtsquelle:
Bekanntgabe der Vergabegrundsätze für die Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunalen Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände (Vergabeerlass 2025)
Link:
https://blog.cosinex.de/wp-content/uploads/2025/07/Vergabeerlass-2025-06-25-gez.pdf

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