Plattform für Ausschreibung und eVergabe

Wertgrenzen Saarland VOB, VOL, UVgO

In der aumass Wertgrenzen-Tabelle für das Saarland sind die Wertgrenzen 2024 übersichtlich nach Verordnungen und Verfahren geordnet dargestellt. Rechtsgrundlage für die Wertgrenzen Saarland ist neben der VOB/A und der VOL/A die Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen über Lieferungen und Leistungen durch die saarländische Landesverwaltung (Beschaffungsrichtlinien) und Bekanntgabe der Vergabegrundsätze für die Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunalen Eigenbetriebe und kommunalen Zweckverbände.

Die Wertgrenzen-Tabelle stellt die Ausnahmetatbestände und Werte für das Saarland dar, bis zu welchen eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, eine freihändige Vergabe oder ein Direktauftrag im Bau bzw. eine Verhandlungsvergabe im Bereich Liefer- und Dienstleistung ohne Einzelfallprüfung durchgeführt werden kann.

Darüber hinaus enthält sie Informationen, inwieweit der Auftraggeber gemäß VOB/A und VOL/A verpflichtet ist, eine Ex-Ante bzw. Ex-Post Meldung durchzuführen. Ex-Ante und Ex-Post Meldungen werden von der aumass eVergabe-Plattform automatisch, wie vom Gesetzgeber vorgesehen an Bund.de weitergeleitet. Allen Landesauftraggebern des Saarlandes wird eine Veröffentlichung im Amtsblatt Saarland empfohlen, dies ist aber kein Pflichtmedium.

Wertgrenzen Saarland 2024
Geltungsbereich /
Gültigkeit
Direktauftrag Freihändige Vergabe Beschränkte
Ausschreibung
Ex-Ante- / Ex-Post Meldung Veröffentlichungsmedium

VOB/A

Beschaffungsstellen des Landes und Kommunen

bis 3.000 €

bis 150.000 € befristet bis 31.12.2024

bis 1.000.000 € befristet bis 31.12.2024

Ex-Ante ab 25.000€ nach §20(4) VOB/A

Ex-Post nach § 20 (2) VOB/A ab 25.000€ bei beschränkten Ausschreibunge und ab 15.000€ bei freihändigen Vergaben

Ex-Post nach § 19 (2) VOL/A bzw. nach UVgO /VwV ab 25.000 €

alle Meldungen bei bund.de

VOL/A UVgO

Beschaffungsstellen des Landes und Kommunen

bis 10.000 €

grundsätzlich bis 25.000 € befristet bis 31.12.2024 bis 150.000 €

grundsätzlich bis 100.000 € befristet bis 31.12.2024 bis 150.000 €

Rechtsquelle:
Bekanntgabe der Vergabegrundsätze für die Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunalen Eigenbetriebe und kommunalen Zweckverbände
(Vergabeerlass 2022)

Link:
https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/mibs/tp_kommunales/kommunale_haushalte_wirtschaft/komm_vergabewesen/Vergabeerlass_2022_Geltung_ab_26.April_2022.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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