Wertgrenzen Mecklenburg-Vorpommern Übersicht für MV
In dieser Wertgrenzen-Tabelle sind die aktuellen Wertgrenzen für Mecklenburg-Vorpommern (MV) nach Verordnungen und Verfahren geordnet dargestellt.
Die Wertgrenzen-Tabelle stellt die Ausnahmetatbestände und Werte für Mecklenburg-Vorpommern dar, bis zu welchen eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe ohne Einzelfallprüfung durchgeführt werden kann. Durch die Einführung der UVgO in Mecklenburg-Vorpommern wird eine Absenkung der Wertgrenzen erwartet.
VOB/A | VOL/A UVgO | Geltungsbereich | Veröffentlichung (vor/ nach erteiltem Auftrag) Veröffentlichungsmedium | Gültigkeit | ||
---|---|---|---|---|---|---|
Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibung | Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibung | |||
200.000 Euro |
1.000.000 Euro |
100.000 Euro |
100.000 Euro |
Dienststellen des Landes, der Landkreise, kreisfreien Städte, Gemeinden, Ämter, Zweckverbände und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen |
Vor Auftragserteilung: |
Inkrafttreten 01.01.2017 |
Rechtsquelle: „Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswerten (Wertgrenzenerlass)“ Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus im Einvernehmen mit dem Finanzministerium, dem Ministerium für Inneres und Sport und dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung vom 8. Dezember 2016 (AmtsBL. M-V 2016 S. 1144)
Link: https://abst-mv.de/pdf/Wertgrenzenerlass-MV-2017.pdf