Wertgrenzen Übersicht für Bremen
In dieser Wertgrenzen-Tabelle sind die aktuellen Wertgrenzen für Bremen nach Verordnungen und Verfahren geordnet dargestellt.
Die Wertgrenzen-Tabelle stellt die Ausnahmetatbestände und Werte für Bremen dar, bis zu welchen eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe ohne Einzelfallprüfung durchgeführt werden kann. Durch die Einführung der UVgO in Bremen wird eine Absenkung der Wertgrenzen erwartet.
VOB/A | VOL/A UVgO | Geltungsbereich Gültigkeit |
Veröffentlichung (vor/ nach erteiltem Auftrag) Veröffentlichungsmedium | ||
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Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibung | Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibung | ||
50.000 Euro
Darüber hinaus ausnahmsweise mit entsprechender besonderer Begründung zulässig (§§ 3a Abs. 4 VOB/A). |
500.000 Euro
Bei entsprechender Begründung im Einzelfall auch bei einem darüber liegenden Auftragswert zulässig (§§ 3a Abs. 2 VOB/A). |
50.000 Euro
Darüber hinaus ausnahmsweise mit entsprechender besonderer Begründung zulässig (§ 3 Abs. 5 VOL/A). |
100.000 Euro
Bei entsprechender Begründung im Einzelfall auch bei einem darüber liegenden Auftragswert zulässig (§ 3 Abs. 4 VOL/A). |
ÖAG im Land Bremen Inkrafttreten 30.04.2016 |
Vor Auftragserteilung |
Rechtsquelle Bremen: Bremisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe – Tariftreue – und Vergabegesetz
Link: http://transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen203_tpgesetz.c.55340.de
Besonderheit: keine