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25. April 2020

Vergabeunterlagen direkt online veröffentlichen

Vor der Einführung der eVergabe war es gängige Praxis, die Ausschreibung bereits bekannt zu machen, auch wenn die Vergabeunterlagen noch nicht fertig gestellt waren. Dazu nutzte die Vergabestelle häufig die Zeit, bis sich die ersten Bieter gemeldet und die Vergabeunterlagen angefordert haben, um anschließend zu veröffentlichen.

Durch die Einführung der verpflichtenden eVergabe (bei den EU-weiten Ausschreibungen) verlangt der Gesetzgeber nun, die sofortige Bereitstellung der Vergabeunterlagen mit der Bekanntmachung online. §41 VgV, §11 EU VOB/A, § 29 UVgO: „Der öffentliche Auftraggeber gibt in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung eine elektronische Adresse an, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können.“

Dabei ist nicht nur zu beachten, dass die Vergabeunterlagen zeitgleich mit der Bekanntmachung online veröffentlicht werden, sondern auch, dass die Bieter weniger als 3 Klicks benötigen sollten, um zu diesen Vergabeunterlagen zu gelangen.

In einem Verfahren mit Teilnahmewettbewerb wird der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen von den Oberlandesgerichten unterschiedlich gesehen. Das OLG München verlangt im Regelfall, dass alle Unterlagen zum Zeitpunkt der Bekanntmachung online sind. Das OLG Düsseldorf dagegen ist der Meinung, dass ausschließlich diejenigen Unterlagen direkt online geschaltet werden müssen, die eine Entscheidung über eine Bewerbung um Teilnahme benötigt werden.

Wichtig für die Auftraggeber ist aber, dass sie auf jeden Fall im Gegensatz zur Vergangenheit keinerlei „Zeitpolster“ für das Erstellen der Vergabeunterlagen haben und diese im Regelfall direkt online veröffentlichen müssen. Die einzige Ausnahme stellt ein Verfahren mit geheimhaltungsbedürftigen Unterlagen dar. Hier haben die Auftraggeber die Möglichkeit, einen Erstverschwiegenheitserklärung zu fordern oder ein Interessensbekundungsverfahren vorzuschalten.

aumass eVergabe