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Feuerwehrfahrzeuge Beschaffung, losweise Vergabe
Feuerwehrfahrzeuge bestehen in der Regel aus drei Losen: das Fahrwerk, die Aufbauten sowie die Ausstattung. Da grundsätzlich im Vergaberecht die losweise Vergabe vorgesehen sein sollte, ist hier bei dem gehegten Wunsch keiner losweisen Vergabe – sprich alle 3 Lose zusammengefasst vergeben zu wollen – eine geeignete positive Begründung zur Gesamtvergabe zu formulieren.
Gründe wie der kurze Beschaffungszeitraum, die nicht vorhandene Kompetenz oder die Unwissenheit schützen leider nicht vor Rückforderung der Förderung (siehe hierzu VGH Bayern Mai 2017). Eine erhöhte Koordinierungsleistung bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen ist grundsätzlich auch nicht stichhaltig, ebenso wenig wie die schiere Größe des Beschaffers, der Gemeinde.
Als Abweichung von der losweisen Vergabe bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen wird gelegentlich auf den technischen Mehraufwand und dokumentatorische Nichtdurchführbarkeit bei der Erhaltung, also im Fahrzeugunterhalt der einzelnen Teilleistung bei verschiedenen Losen, abgehoben.
Hierbei sind die Dimensionierung des Fahrwerks i.V.m. den später prüffähigen Achslasten und den verschiedenen Aufbauten sowie der Ausstattung des Feuerwehrfahrzeugs relevant. Insbesondere aber die elektronischen Schnittstellen der verschiedenen Teile sind tatsächlich später im Fahrwerkserhalt und der Gewährleistung kaum darstellbar.
Diese Gründe können bei der losweisen Vergabe von Fahrzeug und Feuerwehrbeschaffung als geeignet formuliert werden.
Auch hierbei gilt: Vergaberechtsverstöße sind oftmals ohne Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der Zuwendung. Hier handelt es sich ausschließlich um die Frage „Wurde das Zuwendungsziel erreicht und die dementsprechenden Bedingungen des ANBest eingehalten?“.
Quelle: aumass eVergabe, 25.07.2018, GF C. Vockerodt