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Submissionsergebnis

Das Submissionsergebnis wird auch Niederschrift der Eröffnung genannt. Darin wird festgehalten und bekanntgegeben, welche Angebote von welchen Bietern zum ausgeschriebenen Auftrag eingegangen sind.

Diese Information konnte direkt nach dem Submissionstermin von den Bietern, die Angebote bei Öffentlichen Ausschreibungen und offenen Verfahren abgegeben, haben erfragt werden, sofern es sich um eine Ausschreibung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) handelt. Auch bei rein digitaler Angebotsabgabe im Falle der Ausschreibung von Bauleistungen, werden die Bieter im Nachgang zur Submission über die Angebote der Mitbewerber, die Preise und die Anzahl der Nebenangebote nach §14(3) VOB/A informiert.

Bei Submissionen nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) ist eine Bekanntmachung der Submissionsergebnisse nicht vorgesehen. Dies ist auch bei allen Verfahren nach VgV und UVgO der Fall, wenn die Angebotsabgabe rein digital erfolgt und beim Submissionstermin keine Bieter zugelassen sind.

Ein Bieter kann allerdings beantragen, dass er bei Nichtberücksichtigung seines Angebots schriftlich über den Ablehnungsgrund informiert wird.

Siehe auch:

 

Grüner Ordner mit Submissionsergebnis