Umsetzungsfristen: Europäisch und national
Die Umsetzungsfristen zur eVergabe sind im Wandel. Sie sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen gefasst und werden zudem in den Ländern zum Teil unterschiedlich gehandhabt.
Wir haben für Sie alle bekannten und relevanten Eckfristen in der aumass Fristentabelle dargestellt.
Zusammengefasst ergibt sich, dass Ausschreibungen und Vergaben in den kommenden Jahren zu 100% auf elektronische Medien umgestellt werden.
Umsetzungsfristen EU-weite Verfahren Bau, Liefer- und Dienstleistung gem. VgV, VOB/A Abschnitt 2
Pflichten und Umsetzungsfristen zur E-Vergabe über den Schwellenwerten: (von 18.04.2016 bis 18.10.2018 – > 01.2020 )
Stufen |
Teilprozess des |
Bund, Länder und Zentr. |
Kommunen/Körperschaften, geförderte Träger und zentrale Vergabestellen |
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1. Stufe |
Elektronische Veröffentlichung |
Seit 18.04.2016 |
Seit 18.04.2016 |
2. Stufe |
Kommunikation+ elektronische |
Seit 18.04.2017 |
Ab 18.10.2018 |
3. Stufe |
Vergabeakte vollständig |
Ab 01/2020 |
Ab 01/2020 |
Für EU-weite Bau-, Liefer- und Dienstleistung gilt die eVergabe Pflicht
„muss“: Veröffentlichen + Vergabeunterlagen und Nachträge +
Kommunikation seit 04/16 ( ab 10/18 „muss“: Möglichkeit für digitale
Angebote)