Plattform für Ausschreibung und eVergabe

Umsetzungsfristen Europäisch und national

Die Umsetzungsfristen zur eVergabe sind im Wandel. Sie sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen gefasst und werden zudem in den Ländern zum Teil unterschiedlich gehandhabt.
Wir haben für Sie alle bekannten und relevanten Eckfristen in der aumass Fristentabelle dargestellt.
Zusammengefasst ergibt sich, dass Ausschreibungen und Vergaben in den kommenden Jahren zu 100% auf elektronische Medien umgestellt werden.

Umsetzungsfristen Nationale Verfahren Lieferleistungen und Dienstleistungen gem. VOL/A, UVgO, VgV und/oder Haushaltsrecht

Pflichten und Umsetzungsfristen zur E-Vergabe unter den Schwellenwerten: ( UVgO eingeführt ab 01/2018 )
(Kommunen vergeben nach VOL/A, respektive noch UVgO sowie Dienstleistungen nach Haushaltsgesetz und z.T. VgV)

Stufe

Teilprozess Vergabeverfahrens

Bund Länder und Zentr.
Beschaffungsstellen

Kommunen/ Körperschaften, geförderte Träger und zentrale Vergabestellen

1.+2.
Stufe

Veröffentlichung
digital Portal

Vergabeunterlagen
bereitstellen

Ab 01.01.2018

Ab 01.01.2019
je nach Vergabegesetz oder Anwendungserlass der Länder bzw. gemäß Förderbedingungen AN-Best

1.+2.
Stufe

Kommunikation

Entgegennahme von
Angeboten

Ab 01.01.2018

Ab 01.01.2019
je nach Vergabegesetz oder Anwendungserlass der Länder bzw. gemäß Förderbedingungen AN-Best

3. Stufe

E-Vergabeakte
führen

Ab 01/2020
als Verpflichtung

Ab 01/2020
als Soll-Verpflichtung sowie bei „staatlichen Aufgaben“ als Verpflichtung

National Liefer- + Dienstleistung E-Vergabe Pflicht 01/19
„muss“ : Veröffentlichen + Vergabeunterlagen und Nachträge+ Kommunikation + Möglichkeit für E-Angebote
Gesetzgeber gibt mit Einführung der UVgO die Verpflichtung spätestens für 01/19 vor.