Plattform für Ausschreibung und eVergabe

Umsetzungsfristen Europäisch und national

Die Umsetzungsfristen zur eVergabe sind im Wandel. Sie sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen gefasst und werden zudem in den Ländern zum Teil unterschiedlich gehandhabt.
Wir haben für Sie alle bekannten und relevanten Eckfristen in der aumass Fristentabelle dargestellt.
Zusammengefasst ergibt sich, dass Ausschreibungen und Vergaben in den kommenden Jahren zu 100% auf elektronische Medien umgestellt werden.

Umsetzungsfristen Nationale Verfahren Bauleistungen gem. VOB/A Abschnitt 1

Pflichten und Umsetzungsfristen zur E-Vergabe unter den Schwellenwerten:

Stufe

Teilprozess Vergabeverfahrens

Bund Länder und Zentr.
Beschaffungsstellen

Kommunen/ Körperschaften, geförderte Träger und zentrale Vergabestellen

1. Stufe

Veröffentlichung auf
digitalem Portal

Vergabeunterlagen
bereitstellen

Seit 18.04.2016

Wahlmöglichkeit des AG
unter Berücksichtigung
§ 11 (1) 1 und 2 zwischen elektronischer oder postalischer Abwicklung

2. Stufe

Kommunikation

Entgegennahme von
Angeboten

Seit 01.04.2017

Anfang 2019
werden verpflichtende
Novellierungserlässe
zur E-Vergabe im Rahmen der neuen VOB/A 2019 erwartet

3. Stufe

E-Vergabeakte
führen

Ab 01/2020
als Verpflichtung

Ab 01/2020
als Soll-Verpflichtung sowie bei „staatlichen Aufgaben“ als Verpflichtung

National Bau (öffentlich, beschränkt + freihändig): noch tlw. Wahlmöglichkeit
„kann“: Veröffentlichen + Vergabeunterlagen und Nachträge + Kommunikation
„muss“: Ex Ante, Ex Post
Gesetzgeber gibt hohe Anforderungen an die Dokumentation vor, „cic“ (culpa in contrahendo) falls nicht elektronisch:
Jedes Telefonat ist zu dokumentieren, jede Mail ist streng genommen nicht zulässig. Die Nachweispflicht liegt beim
Auftraggeber. Delegieren der Leistungen an Ingenieure/ Planer ist nicht zulässig.
Bis Mitte 2018 wird die Modernisierung des VOB/A § 11 im Rahmen der Gleichstellung VOB zu UVgO für 01/19 erwartet.
Der Gesetzgeber lässt delegieren der Leistungen an Ingenieure/ Planer über ein E-Vergabeportal zu.
Der Gesetzgeber fordert Ex Ante und Ex Post in digital (weitere Statistikgesetzvorgaben werden in 2018 eingeführt).