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Hand mit Füller skizziert Diagramm auf Blatt 8. Dezember 2016

EEE Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soll die Eignungsprüfung durch eine einheitliche Eigenerklärung vorstrukturieren, erleichtern und vereinfachen. Der europäische Gesetzgeber hat die EEE in Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU eingeführt. Am 18. April 2016 trat die EU-Richtlinie in Kraft. Das Ziel ist die Vereinfachung der Prüfung, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen grundsätzlich geeignet sind, einen öffentlichen Auftrag auszuführen.

Die EEE ersetzt im Vergabeverfahren vorläufig die Eignungsnachweise durch eine Eigenerklärung und enthält eine Eigenerklärung mit Versicherung des Bewerbers/Bieters zu folgenden Aspekten:

  1. Es liegen keine Ausschlussgründe vor (Art. 57 Richtlinie 2014/24/EU)
  2. Die Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers zur Eignung (Art. 58 Richtlinie 2014/24/EU) werden erfüllt mit Blick auf
    1. die Befähigung zur Berufsausübung
    2.  die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie
    3. die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
  3. Die objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien des öffentlichen Auftraggebers zur Reduzierung der Teilnehmer am Wettbewerb (Art. 65 Richtlinie 2014/24/EU) werden erfüllt (nur relevant bei zweistufigen Verfahren)
  4. Die Nachweise, dass die Eignungskriterien erfüllt werden, können jederzeit vom Unternehmen vorgelegt werden.
    Die Nachweise

müssen vom öffentlichen Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von dem Unternehmen angefordert werden, das den Zuschlag erhalten soll;
können vom öffentlichen Auftraggeber jederzeit von jedem am Vergabeverfahren teilnehmenden Unternehmen angefordert werden, sofern dies zur Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Öffentliche Auftraggeber müssen die EEE akzeptieren, wenn sie vom Unternehmen vorgelegt wird. Die EEE wird (nach einer Übergangsfrist) ausschließlich in elektronischer Form vorliegen.

Die EEE kann über einen elektronischen Online-Dienst der EU-Kommission ausgefüllt werden.

Quelle: http://www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/reform-der-eu-weiten-vergaben.html