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Dame vor gezeichneter Dartscheibe und Dartpfeilen 2. Februar 2019

Eignungskriterien in der Auftragsbekanntmachung

Die Eignungskriterien müssen bereits in der Bekanntmachung genannt werden. Ein bloßer Link zu den Vergabeunterlagen, die diese enthalten, reicht nicht aus.

In einem offenen Verfahren wurden Bauarbeiten EU Weit ausgeschrieben. Die Auftragsbekanntmachung enthielt einen Link, unter dem die Vergabeunterlagen zur Verfügung standen. Dieser Link führte zu den Eignungskriterien. Worin die Bieter Ihre Auskunft über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des potentiellen Auftragnehmers Auskunft abgeben sollten. Diese Auflistung war als Anlage in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Ein Unternehmen, wurde ausgeschlossen, da es Eignungskriterien nicht erfüllte. Das Unternehmen rügte und beantragte Nachprüfung.

Ein Link genügt nicht

Das Unternehmen hatte Erfolg, obwohl es die geforderten Eignungskriterien nicht erfüllt? Das OLG Düsseldorf sieht den Ausschluss als nicht rechtmäßig, da die Eignungskriterien nicht bereits in der Auftragsbekanntmachung genannt worden sind. Das gilt auch für Vorinformationen oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung. Denn die Kriterien zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit waren aus dem Bekanntmachungstext nicht ersichtlich. Der in der Auftragsbekanntmachung enthaltene weiterführende Link zu den Auftragsunterlagen ersetzt nach Ansicht des OLGs nicht die Mitteilung der Eignungskriterien und der geforderten Nachweise in der Auftragsbekanntmachung. Erlaubt ist jedoch ein Link, der direkt zur Auflistung der Eignungskriterien führt und an der richtigen Stelle in der Bekanntmachung aufgeführt ist. Wohlgemerkt – an der richtigen Stelle. Ansonsten ist auch dieser Link nicht erlaubt, wenn er sich an einer Stelle in der Bekanntmachung befindet, an der er von den Unternehmen übersehen werden kann, weil man etwa mit diesem dort nicht rechnet. Hält sich der Auftraggeber nicht an dieses Prozedere, so stellt das einen schwerwiegenden Mangel dar und kann zur Rückversetzung des Vergabeverfahrens führen.