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Wertgrenzen

Über die Wertgrenzen wird geregelt, ob im Rahmen eines nationalen Vergabeverfahrens eine beschränkte Ausschreibung, ein Verhandlungsverfahren oder eine freihändige Vergabe durchgeführt werden darf. Beim Einhalten bestimmter Wertgrenzen darf der Auftraggeber damit von den Regelverfahren (öffentliche Ausschreibung oder beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb) abweichen.

Sie unterschieden sich von den Schwellenwerten, die regeln, ab welchen Werten eine EU-weites Verfahren durchgeführt werden muss.
Die Wertgrenzen werden von den einzelnen Bundesländern individuell festgelegt. Sie werden immer wieder aktualisiert und vor allem im Rahmen von Konjunkturpaketen angepasst.

Die einzelnen Bundesländer haben teilweise davon abweichende Wertgrenzen Regelungen. aumass hat sowohl die Nationalen als auch die und Landes-Wertgrenzen in übersichtlichen Wertgrenzen-Tabellen zusammengestellt.

Siehe auch:

aumass Informationen: