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Wahlposition

Eine Wahlposition (auch „Alternativposition“ genannt) kann Bestandteil des Leistungsverzeichnisses einer Ausschreibung sein. Sie stellt eine Auswahlmöglichkeit zu einer geforderten Leistung dar.

Angeboten werden können also Alternativen – die Entscheidung, welche bevorzugt wird, liegt jedoch beim Auftraggeber. Eine Wahlposition wird im Leistungsverzeichnis immer nur im direkten Zusammenhang mit einer Grundposition ausgeschrieben.

Dies birgt die Gefahr der Manipulation, weshalb die Angabe von Wahlpositionen nur eingeschränkt möglich sein sollte.
In der Regel muss hierfür ein berechtigtes Interesse vorhanden sein und die Zuschlagskriterien für die Entscheidung zwischen der Grund- und der Wahlposition müssen von vornherein bekannt sein. In der Vergabepraxis werden deshalb i.d.R. Grundpositionen im Leistungsverzeichnis empfohlen.

Nicht zu verwechseln sind die Wahlpositionen mit Bedarfs- bzw. Eventualitätspositionen.

Siehe auch:

 

Grüner Ordner mit Wahlposition