Plattform für Ausschreibung und eVergabe

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20. Juni 2020

Planungswettbewerbe digital durchführen

„Aus Artikel 22 i.V.m. Artikel 80 Absatz 1 der Vergaberechtlinie 2014/24/EU folgt, dass inzwischen auch Planungswettbewerbe über eine E-Vergabe-Plattform durchzuführen sind. Für Auslober stellt es eine Herausforderung dar, eine zuverlässige E-Vergabe-Plattform zu finden, die dieses komplizierte Verfahren zuverlässig abbildet. Beispielsweise ist durch den elektronischen Workflow zwingend sicherzustellen, dass die Wettbewerbsbeiträge bis zur Entscheidung des Preisgerichts anonym bleiben.“

Herr Tobias Osseforth, Fachanwalt für Vergaberecht, Partner LUTZ │ ABEL
Rechtsanwalts PartG mbH

Um in der Praxis einen Planungswettbewerb nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe rechtskonform durchzuführen, bedarf es einer technischen Lösung bzw. E-Vergabe-Plattform, die dies auch umsetzen kann.

Mit der aumass-Vergabeplattform können Sie Planungswettbewerbe nach RPW (in sämtlichen Stufen) durchführen, egal ob es sich dabei um einen offenen oder nicht offenen Wettbewerb mit oder ohne anschließenden Verhandlungsverfahren handelt.

aumass eVergabe