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Arbeiter auf Baustelle mit viel Baustahl 17. Januar 2017

Mecklenburg-Vorpommern: aktueller Wertgrenzenerlass in Kraft getreten

In Mecklenburg-Vorpommern gilt seit dem 01.01.2017 die Verwaltungsvorschrift „Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswerten (Wertgrenzenerlass)“ vom 08.12.2016 (vgl. AmtsBl. M-V 2016 Nr. 52 vom 27.12.2016, S. 1.144)*), die das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit im Einvernehmen mit dem Finanzministerium, dem Ministerium für Inneres und Europa und dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung erlassen hat.

Der Wertgrenzenerlass verlängert den bis zum 31.12.2016 geltenden Wertgrenzenerlass (vgl. dazu Monatsinfo 02/15, S. 51) und enthält teilweise Änderungen. Weiterhin zulässig sind danach beschränkte Ausschreibungen von Liefer-und Dienstleistungen bis 100.000 Euro und von Bauleistungen bis 1 Mio. Euro. Freihändige Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen sind wie bisher bis 100.000 Euro und von Bauleistungen bis 200.000 Euro zulässig.

Beibehalten wird weiter die Möglichkeit, die Wertgrenzenregelung auf Vorhaben anzuwenden, deren gesamter Auftragswert die bestehenden Wertgrenzen übersteigt. In diesem Fall kann die
Wertgrenzenregelung auf den Teil des Auftrags angewendet werden, der die Wertgrenze nicht übersteigt. Erlaubt ist auch künftig eine Kombination von Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben, sofern die Teilauftragswerte die jeweiligen Wertgrenzen einhalten und insgesamt die Wertgrenze der Beschränkten Ausschreibung nicht überschritten wird.

Gleich geblieben sind ebenfalls die Vorschriften zur Aufforderung zur Angebotsabgabe an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Entfallen sind demgegenüber das bislang vorgeschriebene Verfahren der Zubenennung potenzieller Bieter sowie die Vorschriften zur ex-post-und ex-ante-Transparenz. Letztere begründet das Wirtschaftsministerium damit, dass die Vergabe- und Vertragsordnungen bereits hinreichende Bestimmungen enthielten.

Der aktualisierte Wertgrenzenerlass ist bis 31.12.2018 befristet.

Quelle: forum Vergabe e.V.; Monatsinfo 01/17