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3. Mai 2020

Rahmenvereinbarung zur Bündelung der Beschaffung

Auch in der öffentlichen Beschaffung wird die Bündelung von Einkaufsvolumen immer wichtiger. Zum einen können die öffentlichen Auftraggeber darüber bessere Preiskonditionen aushandeln, zum anderen verringert sich der Verwaltungsaufwand, da weniger Vergabeverfahren durchgeführt werden müssen.

Eine gute Möglichkeit stellt das Abschließen von Rahmenvereinbarungen bei der Beschaffung und dem Einkauf dar. Wichtig ist dabei, gleich zu Beginn der Rahmenvereinbarung alle öffentlichen Auftraggeber, die Partei sind, zu nennen.

Es können nach Abschluss der Vereinbarung keine neuen Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen werden (Vorsicht bei Einkaufskooperationen mit neuen Mitgliedern). Darüber hinaus sollte eine Mindest- und Höchstmenge für den Abruf der Liefer- oder Dienstleistungen aufgenommen werden und die Laufzeit darf 4 Jahre nur mit ausreichender Begründung in der Beschaffung- oder Einkaufs-Rahmenvereinbarung überschreiten.

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