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Eintrag in PQ-Liste: Nachweis der Eignung ist erbracht!
ANSBACH, 12.08.2016 – Durch den gültigen Eintrag in die Liste der präqualifizierten Unternehmen ist der Nachweis der Eignung des Bieters erbracht. Für die Aktualität der PQ-Liste muss die Durch den gültigen Eintrag in die Liste der präqualifizierten Unternehmen ist der Nachweis der Eignung des Bieters erbracht. Fsorgen, so die VK Nordbayern.
Die Vergabekammer Nordbayern hat in ihrem Beschluss vom 21.06.2016 (Az.: 21.VK – 3194 – 08/16) folgendes entschieden:
Durch Verweis auf Eintrag in PQ-Liste hat der Bieter den Nachweis seiner Eignung erbracht
Weist ein Unternehmen seine auftragsunabhängige Eignung mittels eines Verweises auf die Eintragung in die Liste präqualifizierter Unternehmen nach, so sind mit dieser Eintragung die rechtliche Zuverlässigkeit, die Leistungsfähigkeit und Fachkunde (§ 6 EG Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a) bis c) VOB/A a.F.) bezogen auf die präqualifizierten Leistungsbereiche nachgewiesen.
Ist die Präqualifikation des Bieters durch den aktuell gültigen Eintrag in die Liste präqualifizierter Unternehmen bestätigt, hat er damit den Nachweis für seine Leistungsfähigkeit, Fachkunde, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue erbracht.
Für die Aktualität der PQ-Liste muss die PQ-Stelle sorgen
Es liegt nicht im Aufgabenbereich des Bieters, die Gültigkeit der Eintragung zu gewährleisten. Vielmehr hat die Präqualifizierungsstelle Sorge für die Aktualität der Liste präqualifizierter Unternehmen zu tragen.
https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/Vergabe/08_16_a.pdf
Quelle: Vergabekammer Nordbayern