Plattform für Ausschreibung und eVergabe
Zurück

Lieferauftrag

Lieferaufträge haben für Auftraggeber im Sinne von § 103 Abs. 2 GWB die Beschaffung von Waren zum Kauf, zum Leasing, zur Miete oder zur Pacht zum Gegenstand. Die Vergabe von Lieferaufträgen der öffentlichen Hand ist in der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL, VgV und neu in der UVgO) geregelt.

Gesetzlich abgegrenzt werden diese von Bauaufträgen, Dienstleistungsaufträgen, Rahmenvereinbarungen und Wettbewerben.

Siehe auch:

 

Grüner Ordner mit Lieferauftrag