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UVgO Unterschwellenvergabeordnung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zur Ablösung der VOL im Unterschwellenvergaberecht 2017 veröffentlicht.

Die Vorlage wurde zwischen dem BMWi und den Bundesländern erarbeitet und mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. 2016 wurden die Verbände der Industrie angehört.

Die Unterschwellenvergabeordnung soll in Zukunft den Abschnitt 1 des Teils A der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) ersetzen. Der Aufbau der UVgO orientiert sich im Wesentlichen an dem Aufbau der Verordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV).

Ein Vorteil der aus der VgV übernommenen Systematik ist die Vereinheitlichung des Vergaberechts im Oberschwellen- und Unterschwellenbereich. So können nationale Vergabeverfahren leichter durchgeführt werden. Die wesentliche Neuerung ist die Wahlfreiheit zwischen einer öffentlichen Ausschreibung und einer beschränkten Ausschreibung mit vorherigem Teilnahmewettbewerb und die Einführung der digitalen Vergabe auch bei nationalen Verfahren.

Die Bundesländer entscheiden eigenständig über die Einführung der UVgO. Der Umsetzungstand in den einzelnen Bundesländern ist nach wie vor sehr unterschiedlich.

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