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Unzulässige Verhandlungen

Im Rahmen einer öffentlichen oder einer beschränkten Ausschreibung ist es dem Auftraggeber untersagt, mit dem Bieter über ihre Angebote zu verhandeln.

Unzulässige Verhandlungen stellen also alle Gespräche oder Abreden nach Angebotseröffnung dar, die eine Änderung des Angebotes zur Folge haben. Unzulässige Verhandlungen widersprechen damit auf jedem Fall dem Vergaberecht.

Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens sind Verhandlungen an sich zulässig. Verhandlungen über Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien stellen aber auch hier unzulässige Verhandlungen dar. Nach Aufforderung zur Abgabe eines endgültigen Angebots dürfen über dieses keine unzulässigen Verhandlungen mehr geführt werden.

Siehe auch:

Grüner Ordner mit unzulaessigen Verhandlungen