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Kostenschätzung

Die Kostenschätzung ist zentraler Bestandteil eines jeden Vergabeverfahrens. Die Kostenschätzung entscheidet darüber, welches Vergaberegime angewendet werden muss, d.h. ob die Schwellenwerte für eine EU-weite Ausschreibung erreicht werden oder ein nationales Verfahren durchgeführt werden kann.

Die Kostenschätzung muss vor Einleiten des Vergabeverfahrens durchgeführt werden. Neben der Bestimmung des Vergabeverfahrens entscheidet die Kostenschätzung darüber, ob die zur Verfügung stehenden Mittel ausreichend sind.

Die Vorgehensweise bei der Kostenschätzung sind in §3 VgV geregelt. Danach ist vom „voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen“. Die Kostenschätzung muss aktuell sein. Genauer gesagt ist der Stichtag für die Kostenschätzung der Tag der Bekanntmachung. Darüber hinaus sollte die Kostenschätzung sorgfältig durchgeführt und dokumentiert werden.

Siehe auch: