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Kartellvergaberecht
Das Kartellvergaberecht findet bei der öffentlichen Auftragsvergabe oberhalb der europäischen Schwellenwerte Anwendung und dient der Vorbeugung des Missbrauchs von Marktmacht sowie unzulässigen Abreden.
Im nationalen Recht ist das Kartellvergaberecht im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) umgesetzt.
