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Fachlose
Die Vergabe nach Fachlosen beschreibt die Vergabe von Bauleistungen nach einzelnen Fachgebieten sowie Handwerks- oder Gewerbezweigen getrennt. Oft werden die Fachlose nach den sogenannten Gewerken unterschieden. Von der Vergabe nach Fachlosen darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden, wenn also eindeutig wirtschaftliche oder technische dagegen sprechen.
Eine andere Form der Losvergabe ist die nach Mengenlosen statt nach Fachlosen.
Siehe auch: