Umsetzungsfristen: Europäisch und national
Die Umsetzungsfristen zur eVergabe sind im Wandel. Sie sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen gefasst und werden zudem in den Ländern zum Teil unterschiedlich gehandhabt.
Wir haben für Sie alle bekannten und relevanten Eckfristen in der aumass Fristentabelle dargestellt.
Zusammengefasst ergibt sich, dass Ausschreibungen und Vergaben in den kommenden Jahren zu 100% auf elektronische Medien umgestellt werden.
Nationale Verfahren Lieferleistungen und Dienstleistungen UVgO
Pflichten + Umsetzungsfristen zur E-Vergabe unter den Schwellenwerten: ( UVgO wird eingeführt ab 01/2018 )
(Kommunen vergeben bis voraussichtlich 01/ 2019 nach VOL/A sowie Dienstleistungen frei nach Haushaltsgesetz)
Stufe |
Teilprozess Vergabeverfahrens |
Bund Länder und Zentr. |
Kommunen/ Körperschaften |
---|---|---|---|
1.+2. |
Veröffentlichung Vergabeunterlagen |
Ab 01.01.2018 |
Vorr. ab |
1.+2. |
Kommunikation Entgegennahme von |
Ab 01.01.2018 |
Vorr. ab |
3. Stufe |
E-Vergabeakte |
Ab 06/2020 |
Ab 06/2020 |
National Liefer- + Dienstleistung E-Vergabe Pflicht 01/19
„muss“ : Veröffentlichen + Vergabeunterlagen und Nachträge+ Kommunikation + Möglichkeit für E-Angebote
Gesetzgeber gibt mit Einführung der UVgO die Verpflichtung spätestens für 01/19 vor.