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Tariftreue und Mindestlohngesetz

In den Tariftreue- und Mindestlohngesetzen der einzelnen Bundesländer sind Regelungen dazu getroffen, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die eine gewisse Mindestvergütung an ihre Mitarbeiter zahlen.

Diese Mindestvergütung kann teilweise sogar über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Jeder Bieter muss mit den Angebotsunterlagen eine Erklärung zur Bestätigung dieser Mindestvergütung abgeben.

Aktuell verfügen 14 von 16 Bundesländern über eigenständige, landesspezifische Tariftreue- und Mindestlohngesetze oder entsprechende Vergabegesetze. Einzig Bayern und Sachsen haben kein landespezifisches Tariftreue- und Mindestlohngesetz.

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