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Mitwirkungspflicht der Bieter

Dem Bieter werden in Vergabeverfahren unterschiedliche Mitwirkungspflichten auferlegt. Die Mitwirkungspflicht der Bieter besteht zum einen in den Pflichten bis zur Abgabe eines Angebotes (Prüfpflicht, Erkundigungspflicht und Hinweispflicht).

Dabei geht es hauptsächlich um die Pflicht rund um die Inhalte der Vergabeunterlagen. Die Mitwirkungspflicht der Bieter besteht darin, Unklarheiten, Fehler und ähnliches aufzudecken und dem Auftraggeber zu melden. Dies kann über Bieterfragen geschehen.

Nach Abgabe des Angebotes besteht die Mitwirkungspflicht des Bieters in der Aufklärungspflicht, d.h. er muss dem Auftraggeber Fragen zu seinem Angebot beantworten und unter Umständen eine genaue Kalkulation seiner Angebotspreise an den Auftraggeber nachreichen, um im Besonderen die Auskömmlichkeit seines Angebotes bei ungewöhnlich niedrigen Preisen darzulegen.

Über die aumass eVergabe können die Bieter in allen Verfahrensschritten den Mitwirkungspflichten des Bieters nachkommen und alle notwendigen Fragen und Informationen vergaberechtskonform an den Auftraggeber übermitteln.

Siehe auch: