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Hauptangebot

Im Hauptangebot eines Bieters werden die Leistungen aufgeführt, die vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen gefordert sind.

Diese Leistungen werden ausschließlich mit entsprechenden Preisen und den gewünschten Erklärungen aufgeführt. Eine Abänderung oder Ergänzung der beschriebenen Leistungen darf im Hauptangebot nicht erfolgen. Gibt der Bieter ein Angebot mit einem von der geforderten Leistung in der Ausschreibung abweichender Vorschlag ab, so gilt dies nicht als Hauptangebot, sondern als Nebenangebot.

Werden nicht alle in den Vergabeunterlagen festgelegten Leistungen im Hauptangebot berücksichtigt, handelt es sich um ein unvollständiges Angebot.

Siehe auch:

 

Grüner Ordner mit Hauptangebot