89/665/EWG - EU Rechtsmittelrichtlinie
Die EU-Richtlinie 89/665/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge bestimmt auf europäischer Ebene Grundzüge für vergaberechtliche Rechtsmittel und Nachprüfungsverfahren mit Ausnahme der Sektorenauftraggeber.
Das EU-Vergaberecht lässt den Mitgliedstaaten einen weiten Spielraum bei der Ausgestaltung der behördlichen und gerichtlichen Verfahren, die der Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge dienen. Die Rechtsmittelkoordinierungsrichtlinie 89/665/EWG stellt vor allem Regeln für die Einrichtung eines effektiven Rechtsschutzes gegen Vergaberechtsverletzungen auf. Die wichtigsten Punkte sind dabei die Schaffung entsprechender Nachprüfungsverfahren (Art. 1 f. der Richtlinie 89/665/EWG), die Festlegung einer Stillhaltefrist vor Zuschlag (Art. 2a der Richtlinie 89/665/EWG) und die Verpflichtung, De-facto-Vergaben mit der Unwirksamkeitssanktion zu belegen (Art. 2d der Richtlinie 89/665/EWG).
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