Rechtsschutz im Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren | Rechtsschutz im Unterschwellenbereich Seminar für Unternehmen und Bieter
Nicht jeder Fehler in einem Vergabeverfahren führt in ein Nachprüfungsverfahren. Wenn ein Bieter allerdings von seinen Rechtsschutzmöglichkeiten Gebrauch macht, entscheiden zuweilen Kleinigkeiten über den Ausgang des Verfahrens. Das Seminar soll für Auftraggeber und Bieter einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und typischen Fehler in einem Nachprüfungsverfahren geben.
Daneben bewirkt das durch das Verfahren ausgelöste Zuschlagsverbot für den Auftraggeber häufig einen Stillstand, jedenfalls aber Verzögerung des Beschaffungsvorhabens und des dahinterstehenden Projektes. Das Seminar will Auftraggebern und Bietern gerade auch insoweit Ideen und Impulse für zweckmäßige Entscheidungen vor und in Nachprüfungsverfahren geben.
Programm:
1. Teil: Grundlagen
Verfahrensmaximen, Akteneinsicht
Kosten und Gebühren
2. Teil: Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags
Fristen wahren
Richtig rügen
3. Teil: Begründetheit des Nachprüfungsantrags (Auswahl)
formale Fehler
Eignungs- und Zuschlagskriterien
Angebotswertung
„Zufallsfunde“
4. Teil: sofortige Beschwerde
Zulässigkeit und Begründetheit
Verlängerung aufschiebende Wirkung
Referent:
Herr Dr. Andreas Ziegler
Rechtsanwalt und Partner
Kunz Rechtsanwälte, Mainz
Organisatorische Informationen:
Online-Seminare können Sie direkt bei Ihnen im Büro oder von zu Hause aus verfolgen. Die Teilnahme erfolgt einfach via Einladung per Mail über Microsoft Teams. Rufen Sie uns bei Fragen zu unseren Fortbildungen und Schulungen gerne unter 0941 / 280 92 314 an, das aumass-Serviceteam steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Inhouse-Schulungen:
Bei Interesse an einer Inhouse-Schulung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf unter seminar@aumass.de