Aufhebung von Vergabeverfahren
Zwar wird ein Vergabeverfahren durchgeführt, um dieses mit der Erteilung des Zuschlags zu beenden und damit den Beschaffungsbedarf zu decken. Doch kann es Fälle geben, in denen der Auftraggeber den Zuschlag doch nicht erteilen kann oder möchte. In einem solchen Fall steht dem Auftraggeber das Instrument der Aufhebung zur Verfügung. Das Webinar behandelt u.a. die Frage, wann eine Aufhebung des Vergabeverfahrens möglich ist und welche Folgen ebenjene haben kann.
Programm:
• Aufhebung vs. Zurückversetzung von Vergabeverfahren
• Aufhebungsgründe, §§ 63 VgV, 48 UVgO, 17 (EU) VOB/A
• Dokumentation
• Rechtliche Risiken (Rüge, Nachprüfungsverfahren, Schadensersatz)
Referentin:
Frau Janina Heidemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Vergaberecht
STOLZ GOLDBRUNNER KLEIN RECHTSANWÄLTE PartG mbB, München
Organisatorische Informationen:
Online-Seminare können Sie direkt bei Ihnen im Büro oder von zu Hause aus verfolgen. Die Teilnahme erfolgt einfach via Einladung per Mail über Microsoft Teams. Rufen Sie uns bei Fragen zu unseren Fortbildungen und Schulungen gerne unter 0941 / 280 92 314 an, das aumass-Serviceteam steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Inhouse-Schulungen:
Bei Interesse an einer Inhouse-Schulung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf unter seminar@aumass.de