Preisprüfung ungewöhnlich niedrige Angebote
Preisaufklärung nach § 60 VgV
Ziel des Online-Seminars ist ein Überblick über Voraussetzungen, Durchführung und Nachprüfung der Preisaufklärung nach § 60 VgV. § 60 VgV gestattet Auftraggebern, den Zuschlag auf ungewöhnlich niedrige Angebote abzulehnen. Vor Ablehnung sind Sie allerdings verpflichtet, die betreffenden Angebote aufzuklären und zu überprüfen. Diese Aufklärung und Prüfung stellt Vergabestellen vor erhebliche rechtliche und praktische Herausforderungen und ist aktuell ein zentrales Thema der vergaberechtlichen Spruchpraxis. Sie berührt die Kalkulationsfreiheit der Bieter genauso wie die Frage nach deren Leistungsfähigkeit.
Voraussetzungen und Rechtsfolgen dieser Prüfungspflicht sind im Detail und in der Praxis noch nicht abschließend geklärt: Wann ist eine Preisaufklärung konkret erforderlich? Wie sollte sie durchgeführt werden? Wann darf sich der Auftraggeber mit Erklärungen des Bieters zufriedengeben? Und in welchem Umfang können Aufklärung und Ergebnis durch die Nachprüfungsinstanzen überprüft werden? Mit dem Online-Seminar sollen diese zentralen, rechtlichen und praktischen Fragen dargestellt und soweit möglich auch beantwortet werden.
Programm:
• Überblick
• Aufgreifschwelle
• Verfahren
• Rechtsfolge
• Überprüfung
Referent:
Herr RA Dr. Andreas Ziegler
Rechtsanwalt und Partner
Kunz Rechtsanwälte, Mainz
Organisatorische Informationen:
Online-Seminare können Sie direkt bei Ihnen im Büro oder von zu Hause aus verfolgen. Die Teilnahme erfolgt einfach via Einladung per Mail über Microsoft Teams. Rufen Sie uns bei Fragen zu unseren Fortbildungen und Schulungen gerne unter 0941 / 280 92 314 an, das aumass-Serviceteam steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Inhouse-Schulungen:
Bei Interesse an einer Inhouse-Schulung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf unter seminar@aumass.de