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Rohbau Dachstuhl aus Holz vor blauem Himmel 16. Dezember 2016

VK Nordbayern, 21.VK-3194-25/16 vom 06.10.2016 – Bauleistungen

Angebotsinhalt

1.Hat der Projektsteuerer während des Vergabeverfahrens im Außenverhältnis zu den Bietern anstelle der VSt gehandelt, kann die Rüge auch ihm gegenüber erhoben werden. 2. Auf ein Angebot, welches den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses nicht in allen Punkten entspricht, darf der Zuschlag nicht erteilt werden, denn es fehlt an den für einen Vertragsschluss erforderlichen sich deckenden und sich entsprechenden Willenserklärungen. Ob dieser zwingende Ausschlussgrund unter den Ausschlussgrund des § 16 EG Abs. 1 Nr. 1b i.V.m. § 13 EG Abs. 1 Nr. 5 VOB/A a.F. in Form der unzulässigen Änderung an den Vergabeunterlagen oder unter einen nicht ausdrücklich in der VOB/A erwähnten zwingenden Ausschlussgrund subsumiert wird, kann im Falle eines offenen Abweichens vom Leistungsverzeichnis dahinstehen, da die Rechtsfolge in beiden Fällen gleich ist. 3. Die Einreichung von angeforderten technischen Datenblättern stellt grundsätzlich eine verbindliche Festlegung eines bisher noch nicht konkretisierten Angebotsinhalts dar.

Quelle: forum vergabe e.V., Monatsinfo 12/2016