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Bauarbeiter vor Baustelle mit beiden Daumen nach oben 16. Dezember 2016

Neue Leitlinie PQ-Bau

Aufgrund der Änderungen in der VOB/A hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Leitlinie für die Durchführung von Präqualifikationsverfahren aktualisiert und im Bundesanzeiger bekannt gegeben (BAnz AT 28.10.2016 B7)*). Es geht um die Voraussetzungen, unter denen Unternehmen in die vom „Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ geführte allgemein zugängliche Internetliste der präqualifizierten Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen werden. Der Verein führt das Präqualifikationsverzeichnis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A in Verbindung mit § 122 Abs. 3 GWB. Dieses Verzeichnis ist nach dem BMUB zugleich ein amtliches Verzeichnis im Sinne von Art. 64 Abs. 1 Richtlinie 2014/24/EU. Die eigentliche Präqualifikation wird nach Ziff. 3.1.1. der Leitlinie durch private, unabhängige und fachlich kompetente Stellen durchgeführt, die zur Anwendung der Leitlinie verpflichtet sind.

Quelle: forum vergabe e.V., Monatsinfo 12/2016