Plattform für Ausschreibung und eVergabe

Magazinübersicht Magazin

4 Hände vor weißem Hintergrund mit Schnur Spiel 31. Mai 2017

Entwurf zur Einführung eines Wettbewerbsregisters im Bundestag

Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters ist unmittelbar nach dem Beschluss des Bundeskabinetts an den Bundesrat als besonders eilbedürftige Vorlage gemäß Art. 76 Abs. 2 Satz 4 GG übermittelt und an den Wirtschaftsausschuss, den Finanzausschuss, den Ausschuss für Innere Angelegenheiten und den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Gesetzentwurf stand auf der Tagesordnung der Ausschüsse am 26.04.2017 bzw. 27.04.2017.
Die Bundesregierung hat von der Möglichkeit der besonders eilbedürftigen Vorlage gemäß Art. 76 Abs. 2 Satz 4 GG Gebrauch gemacht. Danach kann sie eine Vorlage, die sie bei der Zuleitung an den Bundesrat ausnahmsweise als besonders eilbedürftig bezeichnet hat, nach drei Wochen oder, wenn der Bundesrat ein Verlangen nach Art. 76 Abs. 2 Satz 3 GG geäußert hat, nach sechs Wochen dem Bundestag zuleiten, auch wenn die Stellungnahme des Bundesrates noch nicht bei ihr eingegangen ist.
Der Gesetzentwurf ist daher bereits im Bundestag angekommen und stand am 27.04.2017 auf der Tagesordnung des Plenums (vgl. BT-Drs. 18/12051 vom 24.04.2017). Er wurde nach erster Lesung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie (federführend), den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur überwiesen (vgl. Plenarprotokoll als BT-Drs. 18/231 vom 27.04.2017)*).
Quelle: Forum Vergabe Monatsinfo 05/17