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GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist die zentrale Norm des deutschen Kartell- und Wettbewerbsrechtes.

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) dient dem Ziel, funktionierenden und vielgestaltigen Wettbewerb möglichst ungehindert zu ermöglichen. Das GWB soll vor allem vor Akkumulation, Kartellbildung und damit den Missbrauch von Marktmacht schützen.

Die Grundlagen des Vergaberechts oberhalb der Schwellenwerte sind in Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthalten. Dabei zeichnet das Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen  (GWB) Regelungen zum gesamten Ablauf des Vergabeverfahrens – etwa zu den Verfahrensarten, den Ausschlussgründen, der Eignung, dem Zuschlag bis hin zu den Ausführungsbedingungen und der Auftragsänderung – vor. Die Vergabeverordnung konkretisiert die Bestimmungen des GWB.

Nicht zu verwechseln ist das GWB mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das UWG soll vor allem die Sittlichkeit, Lauterkeit und Fairness des Wettbewerbs sicherstellen.

Siehe auch:

aumass Vergaberecht:

Kompendium Vergaberecht 2021 - aumass

Kompendium Vergaberecht 2021

Aktuell - praktisch - übersichtlich: Das aumass Vergaberechts-Kompendium. Die wichtigsten Vergaberechtstexte kompakt zusammengefasst in einem Werk. Ihr kompetenter Begleiter im Vergabealltag.

Gebundene Ausgabe
Softcover, 549 Seiten
ISBN-Nummer: 978-3-9822816-0-5
Preis 19,90 €

Infos und Bestellung

Mit der 9. GWB-Novelle im Jahr 2016 soll eine wirksame Fusionskontrolle und der Schutz vor Missbrauch der Marktmacht sichergestellt werden. Die Novelle beinhaltete die Erweiterung von Handlungsspielräumen für Presseunternehmen. Mit dieser Novelle des GWB wurde die Richtlinie 2014/104/ EU umgesetzt. Die Novelle des GWB sollte dazu beitragen, dass Unternehmen und Verbraucher Schadensersatzansprüche effektiver durchsetzen können (Stärkung der privaten Kartellrechtsdurchsetzung), wenn sie durch einen Kartellverstoß geschädigt wurden. Mit der Novelle sollte gleichzeitig eine Anpassung des GWB an die zunehmende Digitalisierung der Märkte erfolgen (Funktionierender Wettbewerb im digitalen Zeitalter). Auch sollten Rechtslücken bei der Rechtsnachfolge geschlossen werden, es sollte verhindert werden, dass sich Unternehmen Bußgeldern im Rahmen des europäischen und nationalen Kartellrechts entziehen können.