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Ausschreibungsreife

Gemäß der notwendigen Ausschreibungsreife muss ein Auftraggeber vor der Ausschreibung eines Bedarfs und der damit verbundenen Einleitung eines Vergabeverfahrens zunächst sicherstellen, dass sämtliche Vergabeunterlagen fertig gestellt sind.

Ausschreibungsreife bedeutet auch, dass der Auftraggeber darauf achten muss, dass innerhalb der angegebene Fristen mit der Ausführung begonnen werden kann. Ebenso müssen für die Ausschreibungsreife die Finanzierung gesichert und alle notwendigen Genehmigungen erteilt sein.

Im Rahmen der EU-weiten Verfahren sind ausschreibungsreife Vergabeunterlagen mit dem Zeitpunkt der Bekanntmachung an die EU zum Download elektronisch bereitzustellen. Das wird im Rahmen der Umstellung auf die digitale Vergabe häufig nicht bedacht.

Siehe auch:

Grüner Ordner mit Ausschreibungsreife