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Ausschreibung

Im Rahmen der Ausschreibung durch die öffentliche Hand ist ein förmliches Verfahren zu beachten. Die öffentliche Hand darf Waren und Dienstleistungen nicht frei erwerben, sondern hat im Rahmen des Wettbewerbs bestimmte Regelungen zu beachten. Im Rahmen der Beschaffung muss die öffentliche Hand Aufträge, die sie vergibt, ausschreiben. Hierzu sind die Regelungen des Vergaberechts zu beachten. Das Ausschreibungsverfahren ist ein förmliches Verfahren, bei dem nationale und europäische Vorgaben zu beachten sind.

Es gibt verschiedene Ausschreibungsverfahren. Dabei wird im Wesentlichen unterschieden ob die Ausschreibung frei öffentlich allgemein zur Verfügung steht, oder nur einer qualifizierten Gruppe von Bietern.

Bieter können für sie passende Ausschreibungen über die aumass Vergabeplattform suchen. Alternativ können sie auch ein Servicepaket buchen. Damit können die Bieter verschiedene Suchagenten einstellen und werden damit automatisch über die vorab selektierten Ausschreibungen informiert.

Siehe auch:

aumass Plattform:

 

Grüner Ordner mit Ausschreibung

Öffentliche Auftraggeber sind bei Beschaffungen nicht frei in ihrer Verfahrensweise. Da das Vergaberecht jedoch nur den äußeren Rahmen absteckt, verbleiben dem Auftraggeber hier aber – je nach Umständen des Einzelfalls und der Wertgrenzen – verschiedene Spielräume der Verfahrensgestaltung. Diese Spielräume bedeuten zum einen verschiedene Vergabearten und Verfahren. Zum anderen gibt es einen Katalog an Wertungskriterien, nach welchen die Auswahl des besten Angebotes festgelegt werden kann.