Wertgrenzen NRW Übersicht für Nordrhein-Westfalen
In dieser Wertgrenzen-Tabelle sind die aktuellen Wertgrenzen für Nordrhein-Westfalen (NRW) nach Verordnungen und Verfahren geordnet dargestellt.
Die Wertgrenzen-Tabelle stellt die Ausnahmetatbestände und Werte für Nordrhein-Westfalen dar, bis zu welchen eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe ohne Einzelfallprüfung durchgeführt werden kann. Durch die Einführung der UVgO in Nordrhein-Westfalen wird eine Absenkung der Wertgrenzen erwartet.
VOB/A | VOL/A UVgO | Geltungsbereich Gültigkeit |
Veröffentlichung (vor/ nach erteiltem Auftrag) Veröffentlichungsmedium | ||
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Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibung | Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibung | ||
100.000 Euro |
1.000.000 Euro |
100.000 Euro |
100.000 Euro |
Kommunen Inkrafttreten |
Auf der Internetseite des Auftraggebers oder einem Internetportal sowie auf www.bund.de |
Ohne Teilnahmewettbewerb Ausbaugewerke Übrige Gewerke Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau Bei der Vorschaltung eines Teilnehmerwettbewerbs verdoppeln sich die Grenzbeträge. |
15.000 Euro |
Ohne |
Auftraggeber des Landes Inkrafttreten |
Auf der Internetseite des Auftraggebers oder einem Internetportal sowie auf www.bund.de |
Kommune:
Rechtsquelle: Vergabegrundsätze für Gemeinden (GV) nach § 25 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) (Kommunale Vergabegrund-sätze) RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 6.12.2012–34-48.07.01/01-169/12
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Auftraggeber des Landes:
Rechtsquelle: Vergabegrundsätze Land, Wertgrenzenerlass 17.12.2012,
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