Plattform für Ausschreibung und eVergabe

Wertgrenzen Bayern VOB, VOL, UVgO

In der aumass Wertgrenzen-Tabelle für Vergaben gemäß VOB/A, VOL/A und UVgO sind die Wertgrenzen 2023 für Bayern übersichtlich nach Verordnungen und Verfahren geordnet dargestellt. Rechtsgrundlage für die Wertgrenzen Bayern ist neben der VOB/A, VOL/A und der UVgO die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) und die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich.

Die Wertgrenzen-Tabelle stellt die Ausnahmetatbestände und Werte für Bayern dar, bis zu welchen eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe ohne Einzelfallprüfung durchgeführt werden kann. Als Verfahrenserleichterung wurden in Bayern die Wertgrenzen angehoben, wenn auch teilweise nur befristet.

Darüber hinaus enthält sie Informationen, inwieweit der Auftraggeber gemäß VOB/A und VOL/A verpflichtet ist, eine Ex-Ante bzw. Ex-Post Meldung durchzuführen. Ex-Ante und Ex-Post Meldungen werden von der aumass eVergabe-Plattform automatisch an BayVeBe und Bund.de weitergeleitet.

Wertgrenzen Bayern 2023
Geltungsbereich /
Gültigkeit
Direktauftrag Freihändige Vergabe Beschränkte
Ausschreibung
Ex-Ante- / Ex-Post Meldung Veröffentlichungsmedium

VOB/A

Behörden und Betriebe des Landes

bis 10.000 € Befristet bis 31.12.2023 für alle Beschaffungen: ≤ 25.000 Euro

bis 100.000

bis 1.000.000 €

Ex-Ante ab 50.000€ nach §20(4) VOB/A

Ex-Post nach § 20 (2) VOB/A ab 25.000€ bei beschränkten Ausschreibunge und ab 15.000€ bei freihändigen Vergaben

Ex-Post nach § 19 (2) VOL/A bzw. nach UVgO /VwV ab 25.000 €

alle Meldungen bei bund.de und bayvebe.de

Kommunen

bis 10.000 € Befristet bis 31.12.2023 für alle Beschaffungen: ≤ 25.000 Euro

bis 100.000

bis 1.000.000 €

VOL/A UVgO

Behörden und Betriebe des Landes

bis 5.000 € Befristet bis 31.12.23 für alle Beschaffungen: ≤ 25.000 €

bis 100.000 € Befristet bis 31.12.23 für alle Beschaffungen: < 215.000 €

bis 100.000 € Befristet bis 31.12.23 für alle Beschaffungen: < 215.000 €

Kommunen

bis 5.000 € Befristet bis 31.12.23 für alle Beschaffungen: ≤ 25.000 €

bis 100.000 € Befristet bis 31.12.23 für alle Beschaffungen: < 215.000 €

bis 100.000 € Befristet bis 31.12.23 für alle Beschaffungen: < 215.000 €

Rechtsquelle:
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_73_W_11032/true

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_73_I_2325/True?AspxAutoDetectCookieSupport=1

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